Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt entgangene finanzielle Vorteile, sowie eingetretene geldliche Nachteile ab, die durch einen unterlassenen oder falschen Rat entstanden sind.
Haften tun dabei Personengruppen aus dem Dienstleistungs- und Freiberuflersektor, welche fremde Interessen beratend, verwaltend, begutachtend sowie vollstreckend ausführen und es dadurch zu Vermögensschäden kommt. Besonders betroffen sind dabei Notare, Rechtsanwälte, Beamte und Sachverständige.