Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Mittwoch, 08. Februar 2012Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt entgangene finanzielle Vorteile, sowie eingetretene geldliche Nachteile ab, die durch einen unterlassenen oder falschen Rat entstanden sind. Haften tun dabei Personengruppen aus dem Dienstleistungs- und Freiberuflersektor, welche fremde Interessen beratend, verwaltend, begutachtend sowie vollstreckend ausführen und es dadurch zu Vermögensschäden kommt. Besonders betroffen sind dabei Notare, Rechtsanwälte, Beamte ...