Rürup-Rente

Diese Form der Altersvorsorge geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück, einen der fünf Wirtschaftsweisen, ein Sachberatergremium zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Bezüglich Leistungskriterien und steuerlicher Auflagen entspricht sie der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings ist sie nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es kein Kapitalwahlrecht, die Rente kann also nicht auf einmal, sondern nur lebenslang ausgezahlt werden. Nützlich ist sie insbesondere für Selbständige und Freiberufler mit relativ hoher Steuerbelastung, die die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge nicht in Anspruch nehmen können. Zudem werden klassische private Renten bei Vertragsbeginn nach dem 1.1.2005 besteuert. Angestellte können auch von der Rürup-Rente profitieren, denn durch den neuen jährlichen Sonderausgabenbetrag von maximal 20000 € pro Person können private Versorge aufgebaut und gleichzeitig Steuerförderungen genutzt werden. Allerdings werden die Beiträge dann um den steuerfreien Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, bei Beamten ist dies analog der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Rürup-Rente kann vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden und ist während der Ansparzeit unpfändbar. Vom Arbeitslosengeld II wird sie daher nicht berührt, allerdings muss der Vertrags- und der Einzahlungsbeginn vor der Antragsstellung von Hartz IV liegen. Es besteht nicht wie bei normalen Renten eine Rentengarantiezeit, d.h., das Kapital dieser Rente kann nicht vererbt werden, sondern fällt im Todesfall des Versicherten an den Versicherer und seine überlebenden Versicherten. Es gibt durch Zusatzversicherungen allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Diese gliedern sich in Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrenten. Bei ersteren sind die Leistungsempfänger der Ehepartner und die Kinder, sofern Kindergeldanspruch besteht. Fällt dieser weg und kommt es zu einer Scheidung, verfällt die Leistungsberechtigung.