Riester-Rente

Die nicht offizielle Bezeichnung der Riesterrente bezieht sich auf eine privat finanzierte Rente zur Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen gefördert wird. Ihr Name geht auf den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück, der aus Anlass der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 eine Förderung der privaten Vorsorge vorschlug. Bestandteil der Reform war die Senkung des Nettorentenniveaus eines Eckrentners, also eines idealtypischen Arbeitnehmers, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 %. Der Generationenvertrag kann zunehmend weniger eingehalten werden, da aufgrund der Globalisierung eine durchgehende feste Arbeitszeit von 45 Jahre oft nicht mehr eingehalten werden kann. Des Weiteren steht zunehmend mehr Rentnern eine geringere erwerbstätige Bevölkerung gegenüber, da immer weniger Kinder geboren werden. Die Riester-Rente ist nur für rentenversicherungspflichtige Personen zugelassen, nicht für Selbständige und Freiberufler. Im Jahr 2008 wurden verschiedene Änderungen der Riester-Rente vorgenommen wie die Erhöhung der Riesterzulage für ab 2008 geborene Kinder von 185 € auf 300 € und die der Grundzulage für Ledige von 114 € auf 154 €.

Verheiratete erhalten 308 €, die zu gleichen Teilen auf die Versicherungsnehmer aufgeteilt werden müssen. Diese Vorsorgezulagen verstehen sich als Zugabe zum Altersvorsorgevertrag, fließen dem Sparer also nicht wie eine Steuerersparnis direkt zu. Zudem ist nur bezugsberechtigt, wenn er den Mindestbetrag von 4 % des Bruttoeinkommens entrichtet. Unter Umständen müssen die eingesparten Steuern und die Staatszulagen zurückgezahlt werden. Dies passiert bei Kündigung des Riestervertrags oder beim Tod des Versicherten vor Rentenbeginn. Im letzteren Fall kann nur der Ehepartner, sofern er über einen eigenen Riestervertrag verfügt, die vollständigen Leistungen mit Zulagen vom Verstorbenen übernehmen, eigene Kinder jedoch nicht. Weitere Umstände, die eine Rückzahlung erforderlich machen, ist die Entnahme von Geld zur Finanzierung von Wohneigentum oder das Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland.