Rentenversicherung
Die Rentenversicherung gliedert sich in die gesetzliche und die private Rentenversicherung, wobei bei ersterer der Begriff Versicherung irreführend ist, da die Beiträge hier nicht mit dem versicherten Risiko korrelieren. Vielmehr wird die spätere Leistung nach dem Solidarprinzip durch einen Generationenvertrag über eine Abgabe von Dritten und aus Steuern geregelt. Interessant für den Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang jedoch die private Rentenversicherung, da der Generationenvertrag seine Wirksamkeit zunehmend einbüßt und eine private Zusatzvorsorge notwendig macht. Die private Rentenversicherung ist eine sog. Erlebensversicherung, die dem Versicherungsnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente zahlt. Ihr Prinzip ähnelt der Lebensversicherung, nur dass hier nicht der vorzeitige Todesfall, sondern das wirtschaftliche Risiko eines langen Lebens abgesichert wird. Das bedeutet, dass Leibrentner besonders bei einem langen Leben von der Versicherung profitieren, da sie deutlich mehr erhalten, als sie eingezahlt haben.
Dieses Kapital wird von früh Verstorbenen, die bedeutend mehr eingezahlt als erhalten haben, gleichsam vererbt. Es wird zwischen der sofort beginnenden Rentenversicherung und der aufgeschobenen Rentenversicherung unterschieden. Bei ersterer beginnt die Rente in Form der vorschüssigen Rentenzahlung entweder sofort bei Vertragsabschluss, oder bei der nachschüssigen Rentenzahlung zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode. Bei letzterer beginnt die Zahlung nach einer bestimmten Aufschubzeit, in der die Beiträge eingezahlt werden. Ein weiterer Unterschied zur Lebensversicherung ist die fehlende Gesundheitsprüfung bei der Rentenversicherung. Ein schlechter Gesundheitszustand ist für den Versicherer aufgrund eines zu erwartenden kürzeren Lebens sogar risikomindernd. In manchen anderen Ländern gibt es diesbezüglich angepasste Verträge, die bei schlechter Gesundheit niedrigere Beiträge vorsehen oder eine höhere Leibrente auszahlen. Ein Problem heutiger Zeit ist die längere Lebenserwartung, die die Überschussbeteiligung, also die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft, geringer ausfallen lässt.