Private Krankenversicherung
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen privat zu versichern. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) werden von privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen angeboten, die eine Anwartschaft unter den Gesichtspunkten Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang der Versicherung prüfen. Privat versichert werden können diejenigen, für die keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht. Dies sind Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegt. Diese entspricht seit 2008 für neue Anwärter der privaten Krankenversicherung einem Jahresbruttogehalt von 48150 €. Wer allerdings seine private Versicherung vor dem 1.1.2003 abgeschlossen hat, für den gilt die sog. besondere Grenze von jährlich nur 43200 €, die nicht unterschritten werden sollte. Hintergrund dieser Doppelstaffelung ist das sprunghafte Anheben der Jahresentgeldgrenze am 1.1.2003 von 40500 € auf 45900 €, um den Kreis der Beitragszahler zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen und den Kreis der privaten Versicherungsnehmer klein zu halten. Aufgrund des starken demografischen Wandels, der Zunahme der Rentenbevölkerung und der steigenden Lebenserwartung, sehen sich die gesetzlichen Kassen mit massiven finanziellen Einschränkungen konfrontiert.
Sollte eine neue Anwartschaft auf die private Versicherung also erschwert werden, ist die besondere Grenze als Entgegenkommen für die bereits Versicherten zu sehen, die sonst aus der Versicherung herausgefallen wären. Ein weiterer Personenkreis, der sich privat versichern kann, sind Studenten, die eigentlich GKV-pflichtig sind, sich aber zu Beginn des Studiums von der Pflichtversicherung befreien können und von den privaten Kassen bis zum 30sten Lebensjahr besondere Tarife erhalten. Die PKV unterscheidet drei Arten der Versicherung, die Voll-, die Teil- und die Zusatzversicherung. Während die Vollversicherung die gesamten Krankheitskosten abdeckt, mindestens aber die substituiven wie ambulante und stationäre Kosten, ist die Teilversicherung z.B. für Personenkreise wie Beamte geeignet, die über ihren Dienstherren beihilfeberechtigt sind. Schließlich bezieht sich die Zusatzversicherung auf die Absicherung zusätzlicher Risiken zur GKV wie bspw. Krankentagegeld, eine Auslandskrankenversicherung oder Zuzahlung für Zahnersatz.