Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge gewinnt in heutiger Zeit eine zunehmend größere Bedeutung. Traditionell wurde die Altersvorsorge im Familienverband betrieben und bezog sich auf Sachleistungen der Nachfolgegeneration für die Eltern als auch für deren heranwachsende Kinder. Mit Aufkommen der Industrialisierung Mitte des 19. Jhs. konnte diese Art der Altersversorgung aufgrund weiter Verarmung der Bevölkerungsschichten und größerer räumlicher Mobilität nicht mehr aufrecht erhalten werden. Daher führte Bismarck im Deutschen Reich die Sozialgesetzgebung mit einer zunächst kapitalgedeckten Altersrente ein, die in den 1950er Jahren auf das Umlageverfahren umgestellt wurde, da durch zwei Weltkriege und die Inflation der Kapitalstock aufgebraucht war. Hier sorgt wie auch im traditionellen Familienverband die arbeitsfähige Bevölkerung für die Versorgung der Rentner, die dann von der Nachfolgegeneration ihrerseits wieder versorgt wird. Diesem Generationenvertrag wird jedoch vermehrt die Basis entzogen, da in neuerer Zeit zunehmend weniger Kinder geboren werden und die Menschen über eine steigende Lebenserwartung verfügen.
Rentenkürzungen sind die zwangsläufige Folge, was im 21. Jh. die Notwendigkeit einer privaten Rücklage für das Alter immer notwendiger werden lässt. Diese private Rücklage wird mit Hilfe kapitalbildender Anlagen wie Aktien, Fonds oder Versicherungen gebildet. Für die Altersvorsorge sehr wichtig sind hier im Versicherungsbereich private Lebens- und Rentenversicherungen zu nennen, die im letzteren Fall je nach gewähltem Tarif keinen echten Hinterbliebenenschutz darstellen, sondern im Unterschied bspw. zu einem Banksparplan eine lebenslange Rente garantieren. Sie stellen also eine Art Wette auf das Lebensalter des Versicherten dar, je länger dieser lebt, desto mehr profitiert er von der Versicherung. Der Rentenbeginn der Leibrente erfolgt nach der Ansparphase und wird vor Vertragsbeginn festgelegt, oft ist dies das 65ste Lebensjahr nach dem Ausscheiden aus dem Beruf.