Lebensversicherung
Mit der Lebensversicherung kann die finanzielle Zukunft sowohl des Versicherten, als auch der Hinterbliebenen abgesichert werden. In Deutschland gliedern sich die Angebote in vier Arten der Lebensversicherung. Bei der Risikoversicherung wird nur dann eine Leistung des Versicherers fällig, wenn der Versicherungsfall vor Ablauf der Versicherungsdauer eintritt. Dies bezieht sich z.B. auf Risikolebensversicherungen bei Tod des Versicherten oder auf Berufsunfähigkeitsversicherungen im Fall der Berufsunfähigkeit. Eine weitere Form der Lebensversicherung ist die kapitalbildende Versicherung. Die klassische Form ist hier die gemischte Lebensversicherung, die sowohl beim Todes-, als auch beim Erlebensfall zahlt. In vielen Ländern ist die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedenen Formen, z.B. auch fondsgebunden, die vorherrschende Form. In Deutschland war sie beliebt durch die Steuerfreiheit ihrer Erträge, die allerdings bei Vertragsbeginn ab dem 1.1. 2005 nur noch steuerbegünstigt sind. Diese Anlage wendet sich an sicherheitsorientierte Anleger und lohnt sich speziell für Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die ihren steuerfreien Vorsorgeanteil noch nicht ausgeschöpft haben. Ehepaare wählen als günstigere Variante am besten eine Einzelpolice auf zwei verbundene Leben anstatt zwei Verträge. Die Versicherung zahlt bei Ableben der ersten Person, spätestens bei Ablauf der Versicherungsdauer.
Ausgezahlt werden die Versicherungssummer und die erwirtschafteten Überschüsse. Im Rahmen von Sonderausgaben können Beiträge zur Lebensversicherung als Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird eine positive Rendite der eingezahlten Beträge erst nach mehreren Jahren Laufzeit erwirtschaftet, d.h. der Rückkaufswert ist bei Kündigung zu Beginn des Vertrags gering. Lebensversicherer müssen jederzeit Kapital in Höhe der Ansprüche des Versicherungsnehmers vorhalten, um diese Sicherheit zu gewährleisten, unterliegen die Vermögenswerte der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen sowie gegen Veruntreuung einem Treuhänder. Schließlich gibt es noch die fondsgebundene Lebensversicherung, die das vom Versicherungsnehmer eingezahlte Kapital auf dessen Risiko in bestimmten Fonds, oft Investmentfonds, anlegt. Auf die Erträge hat der Versicherte in der Regel keine Garantien, wobei es mittlerweile auch Garantiefonds gibt, wo der Versicherer bestimmte Garantien übernimmt.