Allgemeines zu Versicherungen und Altersvorsorge
Dem Begriff der Versicherung liegt das Versicherungsprinzip zugrunde, was sich in der kollektive Risikoübernahme ausdrückt. Die Versicherungsnehmer möchten ein persönliches Risiko abdecken und zahlen dazu einen Versicherungsbetrag in einen Geldtopf ein, der von einem Versicherer verwaltet wird. Da in der Regel der befürchtete Risikofall statistisch nur bei einer Minderheit der Versicherten eintritt, reicht der Geldtopf aus, diese Leistungen zu finanzieren. Verschiebt sich diese Relation zwischen Ein- und Auszahlungen, werden die Beiträge der Versicherungsverträge mit versicherungsmathematischen Modellen angepasst. Heutzutage gibt es eine Vielzahl von Versicherungen, die sich in Pflichtversicherungen und in freiwillige Policen gliedern. Beispiele für erstere sind die gesetzliche Krankenversicherung und die Autohaftpflicht, für letztere seien die private Rentenversicherung und die Hausratsversicherung genannt. Versicherungen sind dementsprechend ein wichtiges Instrument zur Altersvorsorge. Mit Altersvorsorge werden alle Maßnahmen zur weitestgehenden Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstils nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bezeichnet. Unterschieden werden die betriebliche und die private Altersvorsorge. Erstere besteht in einem Vorsorgevertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zu dem dieser gesetzlich verpflichtet ist. Hier wird ein Teil des Bruttolohns des Arbeitnehmers in die spätere Altersvorsorge investiert. Bei letzterer sorgt der Versicherungsnehmer aus eigenem Antrieb für eine Altersabsicherung, da die gesetzliche Rentenversicherung eine ausreichende Versorgung im Alter zunehmend weniger garantieren kann. Hintergrund der Rentenkürzungen ist die steigenden Lebenserwartung und die regressive Bevölkerungsentwicklung. Investiert wird in unterschiedlichste Unternehmen und Wirtschaftszweige, wobei die Versicherer oft die Anlagen je nach Wirtschaftslage umschichten.