Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine der fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, sich ein finanzielles Polster für den Ruhestand zu verschaffen. Während der Sparphase wird das Bruttogehalt durch Gehaltsumwandlung anteilig angespart, dies ist bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich eines Festbetrags von 1800 € sozialabgaben- und steuerfrei. Der steuerfreie Teil des Gehalts, der vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt, sondern direkt angespart wird, betrug 2008 bis zu 2544 €. Am 8. August 2007 wurde vom Bundeskabinett die Fortsetzung der Entgeldumwandlung beschlossen. Die Essenz war, dass Arbeitnehmer auch nach 2008 keine Sozialabgaben auf ihre Betriebsrente leisten müssen. Auf die Auszahlung einer Direktversicherung hingegen müssen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden, wie vom Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2004 beschlossen wurde.
Dies gilt auch für alle Direktversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden. Finanziert wird eine Direktversicherung über eine Rentenversicherung, eine Kapitallebensversicherung oder eine fondsgebundene Lebensversicherung. Der Arbeitnehmer bekommt die Direktversicherung am Ende der Laufzeit ausgezahlt, frühestens aber ab dem 60sten Lebensjahr. Sie kann allerdings nur im Rahmen der Haupttätigkeit und nicht in einem Nebenjob angespart werden, außerdem wird sie nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet. Finanzieren kann die Direktversicherung der Arbeitnehmer auch selbst, er kann sie zudem beitragsfrei stellen oder von einem neuen Arbeitnehmer fortführen lassen. Der Arbeitgeber hat ebenfalls Vorteile von dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge. Er hat keine Lohnnebenkosten für das Angesparte und er muss keine Rückstellungen für Versorgungsansprüche bilden, da der Arbeitnehmer keine direkten Ansprüche ihm gegenüber hat. Ebenfalls kann er bei Ausscheiden des Mitarbeiters das Ersparte auf diesen oder seinen neuen Arbeitgeber übertragen. Schließlich ist noch der äußerst geringe Verwaltungsaufwand einer Direktversicherung als Vorteil für den Arbeitgeber zu nennen.