Betriebliche Altersvorsorge
Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge bezieht sich die betriebliche Altersvorsorge auf die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Leistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. In Deutschland stehen fünf Möglichkeiten dieser Art von Vorsorge (bAV) zur Disposition. Zunächst gibt es die Direktzusage, bei der der Arbeitgeber sich unmittelbar zu einer späteren Rentenzahlung des Arbeitnehmers verpflichtet. Finanziert wird diese durch Pensionsrückstellungen, die den Gewinn und die Steuerlast des Unternehmens mindern und im Gegenzug die Liquidität erhöhen. Gegenüber Risiken sichert sich der Arbeitgeber in der Regel durch eine Rückdeckungsversicherung ab, kommt es doch einmal zu einer Insolvenz, ist die Direktzusage durch den Pensionsversicherungsschein abgesichert. Eine weitere Form der bAV ist die Unterstützungskasse, die rückgedeckt oder reservepolsterfinanziert sein kann. Bei ersterer werden die Leistungen im vorzeitigen Versorgungsfall, also Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers, ganz oder teilweise auf eine Versicherung ausgelagert.
Bei letzterer wird im Versorgungsfall ein Kapital durch die Unterstützungskasse bereitgestellt. Die dritte Variante ist die Pensionskasse, die von einem oder mehreren Unternehmen durch einen Konsortialvertrag abgeschlossen wird. Hier gehören die Versorgungsleistungen zum Arbeitslohn und sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungs- und steuerfrei. Den Pensionsfonds organisiert der Arbeitgeber selbst über ein ausgelagertes Sondervermögen, an dem auch mehrere Arbeitgeber beteiligt sein können. Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers bei der Wahl des Pensionsfonds beinhaltet auch, dass meist keine Leistungsgarantien wie bei Versicherern bestehen. Die letzte Variante der bAV ist die Direktversicherung mit vielen Parallelen zur Direktzusage. Grundlage ist oft ein Lebensversicherungsvertrag, wobei die Beiträge des Arbeitgebers zum Lohn des Arbeitnehmers gehören. Unfallzusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen können auch Bestandteil einer Direktversicherung sein.